Rad am Ring: Teilnahme-Bedingungen
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der
in den speziellen Reglements festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular (online, per Fax oder per Post)
- Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
- der Akzeptanz von Teilnahmebedingungen und Reglement
- Vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
- Vollständige Anbringung von Startnummern. Das Umknicken oder abreißen kann zur Disqualifikation führen.
Fitness-Voraussetzungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.Jugendliche
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Beim 24h-Rennen ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich.Leistungen des Veranstalters
- Abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand Prix-Strecke)
- Individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem (sofern Disziplin mit Zeitnahme)
- Zeitnahme-Monitore im ring°boulevard (24h-Rennen)
- Individueller W-LAN Zugang zum Zeitnahmerechner. Mit WLAN-fähigem Rechner können so alle Zeiten permanent beobachtet werden (24-Rennen)
- Technischer Service im Grand Prix-Fahrerlager
- Verpflegung in verschiedenen Verpflegungszonen
- Begleitfahrzeuge
- Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
- Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
- Finisher-Urkunde vor Ort oder als PDF abrufbar
- Medaille (nur 24h-Rennen)
- Internet-Ergebnisdienst
- Camping für 24h-Radrennen im Fahrerlager
- Team-Stellplatz im Fahrerlager für Teilnehmer des 24h Radrennens
- Parkplatz
- Physio-Service (gegen Entgelt)
- Eintritt Trade Village, ring°boulevard frei (für alle)
Haftung/Einwilligung
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich,dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.Einwilligungserklärung
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen die Rennordnung verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
Absage der Veranstaltung wegen „höherer Gewalt“
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.BDR-Reglement
Grundlage des Reglements sind die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „Straße“ des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR). Mit seiner Meldung erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an.German Cycling Cup-Reglement
Für das 70km-Radrennen und für das 140 km-Radrennen gelten zudem die Bestimmungen des German Cycling Cup.Voraussetzungen: Lizenz/Alter/Verein
70 km- und 140 km-Radrennen
Zu den Jedermann-Rennen sind zugelassen:
- Radsportler ab einem Mindestalter von 14. Jahren. Stichtag ist hierfür jeweil der erste Veranstaltungstag von Rad am Ring
- Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
- Rad-Touristik-Fahrer mit und ohne Wertungskarte
- Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
- Amateurrennsportler mit Lizenz, die maximal der C-Klasse oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
Die Teilnahme von Lizenzfahrern, die höher als C-Klasse eingestuft
sind, ist aus Gründen der Vermarktung möglich. Diese Fahrer werden
gesondert gewertet. Ihre Platzierungen fließen nicht in die
Wertung des Jedermannrennens ein.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Nordschleifen-Tourenfahren / RTF-Radmarathon
Für diese Disziplinen gibt es keine grundsätzlichen Zulassungsbeschränkungen. Wer beim Radmarathon seine Leistung in einer BDR-Wertungskarte dokumetiert haben will, benötigt diese. ACHTUNG: 2010 findet kein RTF-Radmarthon statt.
Es gibt auch keine grundsätzliche Altersbeschränkung. Voraussetzung ist aber, dass der Teilnehmer in jeder Situation das Fahrrad hundertprozentig beherrscht. Das gilt insbesondere für die Bergabfahrt und für's Ausweichen in Gefahrensituationen. Eltern haften für Ihre Kinder. Es besteht grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.
24h-Rennen
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen.
Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Stichtag hierfür ist der erste Veranstaltungstag von Rad am Ring. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind werden, in der AK Männer/Frauen gewertet.
Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung
Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Rennmaschinen ist dagegen nur unter Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. Wer sich vom Begleitfahrzeug zum Ziel transportieren lässt, erhält beim 24h-Rennen eine Zeitstrafe (genaue Angaben vor Ort in der Teambesprechung), beim Jedermann-Rennen erfolgt eine Disqualifikation.
Fahrordnung
Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
Abdrängen, Abziehen, Anschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
Strafen
Es sind folgende Strafen bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement möglich:
- Verwarnung
- Zeitstrafe
- Verlust einer Runde
- Disqualifikation


