Materialbestimmungen

Materialbestimmungen Jedermann-Rennen und 24h-Rennen

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich (außer 24h-Radrennen).  Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind
ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten
  • Zeitfahrlaufräder (auch "fore spokes")
  • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich sind
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder
  • Tandems (ausgenommen Sonderwertung)
  • Handbikes

Zusatzbestimmung 24h-Rennen

Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Radrennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht aus der Wertung genommen werden. Mountainbikes, Trekking- und Stadträder sind ausdrücklich zugelassen. Es erfolgt hierfür aber keine gesonderte Wertung.

Materialbestimmungen RTF-Marathon/Nordschleifen-Tourenfahren

Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich.

Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtigist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb
genommen werden.

Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.

Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten
  • Zeitfahrläufräder (auch "fore spokes")
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich sind
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Zuladungen
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder
  • Handbikes